Ferien und schulfreie Tage
In Gonten gilt der kant. Ferienplan AI.
Stichtag und Einschulung
Kinder, die vor dem 1. April das 5. Altersjahr zurückgelegt haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres kindergartenpflichtig und im darauf folgenden Jahr schulpflichtig.
(Artikel 41 der Schulverordnung des Kantons AI)
Der Schulrat kann kindergarten- oder schulpflichtige Kinder mit mangelnder Kindergarten- oder Schulreife oder gesundheitlichen Störungen auf Antrag der Eltern zurückstellen. Die Eltern lassen sich durch Lehrkräfte beraten. Eltern und Lehrkräfte können die Schuldienste beiziehen.
Im ersten Semester des ersten Kindergarten-, bzw. Schuljahres kann die Rückstellung auch durch die Lehrkraft beantragt werden.
Der Schulrat kann Kinder, die das 6. Altersjahr im Laufe des Kalenderjahres nach dem Stichtag vollenden, auf Gesuch der Eltern in die erste Primarklasse aufnehmen, sofern die Schulreife glaubhaft gemacht wird.
(Artikel 51-3 der Schulverordnung des Kantons AI)
Schulgrenze Gonten
Ab einem Schulweg von 800m dürfen die Kinder mit dem Velo oder Kickboard zur Schule kommen.
Bahnabo für Oberstufenschülerinnen und Schüler
Wir bezahlen allen Oberstufenschülerinnen und Schüler (resp. deren Eltern) bis zur 3. Oberstufe das Jahresabonnement der Appenzeller Bahnen für Gonten-Appenzell. Es spielt keine Rolle, ob tatsächlich die Bahn als Transportmittel genutzt wird. Auch die Velo- und Töffli-Fahrerinnen und Fahrer haben Anspruch auf den vollen Betrag.
Zur Zeit beträgt der Preis für das Jahresabonnement Gonten-Appenzell CHF 549.00.
Im November, wenn alle definitiven Schülerlisten aus Appenzell vorliegen, wird der Betrag automatisch an die Eltern überwiesen. Die Eltern müssen keine Quittung des gekauften Bahnbillettes vorbeibringen.
Falls Sie zum ersten Mal ein Kind in der Oberstufe haben, melden Sie bitte Ihre Kontonummer (IBAN) unserer Kassierin Olivia Manser (+41 (0) 79 734 39 87 oder olivia.manser@schulen.ai.ch).
Herzlichen Dank!