Für Hunde gilt ab dem dritten Lebensmonat eine Melde- und Steuerpflicht, wobei der Bezirk das Hunderegister führt und die Hundesteuer einzieht. Er ist auch für allfällige Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden zuständig.
Um unseren Nutzern eine bessere Website zu bieten und zur Erhebung von Nutzerstatistiken verwenden wir Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite stimmen Sie der Nutzung der Cookies zu.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.