Informationen zum gebührenpflichtigen Parkieren
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt vor Ort am Ticketautomaten (Bargeld in CHF oder Euro) oder bargeldlos über mobile Apps wie Twint oder Parkingpay. Das gebührenpflichtige Parkieren wird in einem Standeskommissionsbeschluss geregelt, wo auch die Gebühren definiert sind. Der Vollzug liegt bei den Bezirken.
Sind Sie von einer Busse betroffen, die Ihnen ungerechtfertigt erscheint? Prüfen Sie, ob das Autokennzeichen korrekt eingegeben wurde bzw. in den Apps hinterlegt ist. Bei Beanstandungen melden Sie sich bitte auf schriftlichem Weg an die Bezirksverwaltung Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten oder an parkieren@gonten.ch unter Angabe der nützlichen Informationen (Autokennzeichen, Bussennummer, Datum und Zeit der Ticketlösung bzw. der Busse, Höhe bzw. Dauer der Parkgebühr etc.).