Ortsplanung

Die Ortsplanung befasst sich mit der ortsbaulichen Entwicklung Gontens. Dazu gehört in erster Linie der Zonenplan und das Baureglement, weiter aber auch der Schutzplan mit den Naturschutzzonen sowie den Natur- und Kulturschutzobjekten inkl. Reglementen. Die Grundlage bilden neben rechtlichen Vorgaben insbesondere die kantonale Richtplanung und das Raumentwicklungskonzept des Bezirks. Alle rund zehn Jahre wird die Ortsplanung revidiert, wobei ein ausführlicher Bericht beigefügt wird. Zwischenzeitliche Änderungen werden in Teilzonenplanrevisionen festgehalten.

Nachgelagert regeln Quartierpläne die Bebauung in den jeweiligen Baugebieten.

Raumentwicklungskonzept

Das Raumentwicklungskonzept (REK) definiert die konzeptionelle und strategische Ausrichtung der Gemeinde zur Nutzung des Raumes aus einer Gesamtsicht und mit einer relativ hohen «Flughöhe» und dient als Grundlage für die Nutzungsplanung und als Argumentations- und Begründungshilfe in der täglichen raumwirksamen Arbeit. Es handelt sich um ein Zielbild ohne eindeutig definierten Zeithorizont. Dabei sind die übergeordneten nationalen und kantonalen Rahmenbedingungen integriert.

Aktueller Zonenplan

Den aktuellen Zonenplan können Sie im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einsehen (unter «Raumplanung»/«Nutzungsplanung kommunal»).