Für Hunde gilt ab dem dritten Lebensmonat eine Melde- und Steuerpflicht, wobei der Bezirk das Hunderegister führt und die Hundesteuer einzieht. Er ist auch für allfällige Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden zuständig. Deshalb müssen Hundehalter den Neu-Erwerb, Verkauf oder Tod Ihres Hundes sowie auch persönliche Adressänderungen der Bezirksverwaltung melden.
Die Hundetaxen beträgt CHF 80.–, für landwirtschaftliche Hofhunde CHF 50.– und für jeden Zweithund im gleichen Haushalt CHF 160.–, ungeachtet ob Hofhund oder nicht und ungeachtet, wer im gleichen Haushalt Besitzer ist.