Revision der Ortsplanung – Öffentliche Mitwirkung

Der Bezirk Gonten hat gemäss Art. 24 Abs. 4 des kantonalen Baugesetzes (BauG) seine Ortsplanung alle zehn Jahre zu überarbeiten. Die letzte Ortsplanung datiert von 2011, weshalb 2021 mit der Revision der Ortsplanung begonnen wurde. Seither wurden die Unterlagen erarbeitet. Dazu gehören der Nutzungsplan (Zonenplan) und der Schutzplan sowie die entsprechenden Reglemente (Baureglement, Kulturschutzreglement) und Inventare (Listen der Naturobjekte und der Kulturobjekte).

Bevor die Vorprüfung und das öffentliche Auflageverfahren gemäss Art. 46 und 47 BauG stattfinden können, ist die Bevölkerung eingeladen, im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung vom 5. November bis 15. Dezember 2024 zur Revision der Ortsplanung Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können während dieser Zeit auf www.gonten.ch oder nach Terminvereinbarung (via 071 794 12 19) im Bezirksbüro Gonten eingesehen werden. Stellungnahmen sind schriftlich an die Bezirksverwaltung Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten, oder per E-Mail an bezirk@gonten.ch zu richten.

Am 11. November 2024 findet eine öffentliche Infoveranstaltung zur Revision der Ortsplanung statt, anlässlich derer der Bezirksrat und das involvierte Raumplanungsbüro die Revision erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen werden. Die Bevölkerung Gontens ist zur Teilnahme freundlich eingeladen. Die Infoveranstaltung findet in der Turnhalle Gonten statt, Beginn um 20.00 Uhr.

Bereich Nutzung

  • Zonenplan Gonten Nord
  • Zonenplan Gonten Süd
  • Änderungen Zonenplan Gonten Nord
  • Änderungen Zonenplan Gonten Süd
  • Baureglement Gonten

Bereich Schutz

  • Zonenplan Schutz Gonten Nord
  • Zonenplan Schutz Gonten Süd
  • Inventar der schützenswerten Naturobjekte
  • Inventar der schützenswerten Kulturobjekte
  • Schutzreglement Bereich Kulturschutz

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