Quartierplan Bären Annahmebeschluss und Referendumsanzeige

Nach Abschluss des Einspracheverfahrens zur Quartierplanung «Bären» beschloss der Bezirksrat Gonten gestützt auf Art. 52 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG):

Die vom 27. Mai bis 25. Juni 2022 öffentlich aufgelegte Quartierplanung «Bären», Bezirk Gonten wird genehmigt.

Dieser Annahmebeschluss wird hiermit dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt gemäss Art. 48 Abs. 2 BauG zustande, wenn innert 30 Tagen 50 Stimmberechtigte des Bezirkes Gonten schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

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