Öffentliche Mitwirkung am Raumentwicklungskonzept Gonten

Im Rahmen der Revision der Ortsplanung hat der Bezirksrat Gonten in Zusammenarbeit mit Fachplanern ein Raumentwicklungskonzept (REK) erstellt. Dieses stellt die Grundlage für den Zonenplan dar.

Hier gelangen Sie zu den Unterlagen.

Definition / Prozess

Das Raumentwicklungskonzept definiert die konzeptionelle und strategische Ausrichtung der Gemeinde aus einer Gesamtsicht und mit einer relativ hohen «Flughöhe» und dient als Grundlage für die Rahmennutzungsplanung und als Argumentations- und Begründungshilfe in der täglichen raumwirksamen Arbeit. Es handelt sich um ein Zielbild ohne eindeutig definierten Zeithorizont. Dabei werden neben den übergeordneten nationalen und kantonalen Rahmenbedingungen auch die Ansätze aus der Interkommunalen Handlungsstrategie und die einzelnen kommunalen Vorgaben zur Definition der Strategie beigezogen. Daraus wurde ein Handlungskatalog abgeleitet, welcher die grobe Stossrichtung der Bezirksentwicklung mit möglichen Massnahmen vorgibt. Das Raumentwicklungskonzept setzt diese Ziele (nach Möglichkeit) in einen räumlichen Kontext. Es widmet sich jedoch nicht allen raumrelevanten Details, sondern befasst sich mit den übergeordneten, prägenden Strukturen, an denen sich die Bezirksplanung orientieren soll. Die Inhalte werden in die Themen «Landschaften» und «Räumliche Strukturen / Entwicklungen» gegliedert. Als Basis für das Raumentwicklungskonzept wurde eine Konzeptskizze entwickelt und mit der Fachgruppe besprochen resp. abgestimmt.

Bestandteile

Das Raumentwicklungskonzept besteht aus dem Plan und dem Planungsbericht. Im Planungsbericht werden die wichtigsten Gedanken und Inhalte zu den einzelnen Legendeneinträgen aus dem Plan erläutert.

Verbindlichkeit

Das Raumentwicklungskonzept fasst die Überlegungen aus dem bisherigen Ortsplanungsprozess in einem räumlichen Plan mit Beschrieb zusammen und dokumentiert damit auch die Herleitung und Würdigung der raumrelevanten Aussagen. Es kann so auch als Führungs- und Koordinationsinstrument der Planungsbehörde dienen, auch wenn das REK im BauG nicht vorgesehen ist. Es bildet die Grundlage insbesondere für die Rahmennutzungsplanung sowie für weitere Planungsmassnahmen und soll für die Behörden wegleitend sein. Das Instrument hat jedoch keine direkt eigentumsverbindliche Wirkung.

Öffentliche Mitwirkung

Die Bevölkerung von Gonten ist eingeladen, bis am 31. Mai 2022 schriftliche Rückmeldung zum Raumentwicklungskonzept zu geben. Gerne wird der Bezirksrat das Raumentwicklungskonzept auch persönlich vorstellen. Melden Sie sich bei Bezirkshauptmann Urban Fässler (071 794 12 19).

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