Erweiterung der Naturschutzzone im Gontenmoos öffentlich aufgelegt

Seit Anfang dieser Woche liegen die Planunterlagen zum «Teilzonenplan Gontenmoos» im Bezirksbüro Gonten öffentlich auf. Gegenstand ist die geplante  Ausweitung der Naturschutzzone um rund 3,4 Hektaren und der Pufferzone mit Düngeverbot um 2,1 Hektaren. Notwendig  wurde das Projekt infolge eines Vorbehaltes, den die Standeskommission  bei der Genehmigung des Zonenplans am 18. Oktober 2011 anmeldete. Der Bezirksrat wurde angehalten, Möglichkeiten  zur Schliessung von Lücken im Biotopverbund zu prüfen. Inzwischen wurden neun Parzellen von Fachleuten als schutzwürdig erkannt. Gemäss Hauptmann Ruedi Eberle erwägt der Bezirksrat,  den Teilzonenplan der Bezirksgemeinde  freiwillig zur Abstimmung zu unterbreiten.

Rolf Rechsteiner

Seit Anfang dieser Woche liegen im Bezirksbüro  Gonten die Planunterlagen zum «Teilzonenplan Gontenmoos» öffentlich  auf. Er hat eine Arrondierung des Naturschutzgebietes zum Ziel – ein heikles Unterfangen angesichts der Besitzverhältnisse. 

Die Anpassung geschieht in Nachachtung eines Vorbehaltes, den die Standeskommission  bei der Genehmigung des Zonenplans  am 18. Oktober 2011 angemeldet hat. Sie ordnete damals eine Überprüfung der Gesamtsituation zur Schliessung von Lücken im Biotopverbund an. Die Parzellen  im Gontenmoos sind klein, gehören verschiedenen Besitzern, sind teilweise verpachtet und werden unterschiedlich intensiv genutzt. Der Bezirksrat hat die geforderte Überprüfung  durch die Firma «Arnal, Büro für Natur und Landschaft AG», vornehmen  lassen. Untersucht wurden die einzelnen Flächen auf ihr Potenzial hin. Als schutzwürdig erkannt wurden namentlich  jene Flächen, die «sichtbar extensiv  genutzt werden und den Klein- und Grossseggenrieden, Pfeifengraswiesen oder Übergangsformen zu diesen Lebensraumtypen  zugeordnet werden können  oder sonstigen Magerwiesencharakter  aufweisen», wie dem Planungsbericht zu entnehmen ist.

Verbindliche Zuweisung

Von 25 untersuchten Parzellen konnten neun als prädestinierte Naturschutzflächen  eruiert werden; zwei weitere sind als teilweise schutzwürdig zu erachten. Die übrigen Parzellen weisen derzeit eine intensive Nutzung auf, weshalb ihnen in der Beurteilung kein Potenzial zugemessen  wird. Im Rahmen des Teilzonenplans sollen nun die schutzwürdig befundenen Flächen  den Naturschutzzonen zugewiesen werden. Ebenfalls berücksichtigt werden zwei Parzellen, für die ein gültiger Vertrag  mit Bewirtschaftungsvorschriften zur Ausmagerung derselben rechtsgültig abgeschlossen werden konnte. Betroffen sind gemäss rechtskräftigem Zonenplan auch bestehende Naturschutz-Pufferzonen  sowie ein Teil der Sportzone. Unter dem Strich wächst die Naturschutz-Kernzone  um 3,4 Hektaren, die Pufferzone um 2,1 Hektaren. Die Arnal hält in ihrem Bericht fest, dass grundsätzlich eine Arrondierung sämtlicher  begutachteter Flächen zur Kulturlandschaft  Gontenmoos sinnvoll und wünschenswert wäre. Analog hat auch die kantonale Fachstelle vorgeschlagen, zusätzliche Pufferzonen (mit Düngeverbot)  auszuscheiden. Das wird im Bericht wie folgt erläutert: «Es wird angestrebt, diese Lücken in den nächsten Jahren zu schliessen, um wieder über ein durchgehendes,  naturnahes Moorgebiet zu verfügen. »

Verfahrensschritte

Für die Festlegungen im Teilzonenplan ist grundsätzlich das Verfahren gemäss Art. 45 ff. BauG anzuwenden, das die Vorprüfung, die öffentliche Auflage, die Verabschiedung durch den Bezirksrat nach Erledigung aller Einsprachen und schliesslich die Genehmigung durch die Standeskommission vorschreibt. Das vereinfachte Verfahren gemäss Art. 48 Abs. 1 BauG komme im vorliegenden Fall nicht in Frage, weil «die Voraussetzungen  der Geringfügigkeit nicht gegeben» sind, heisst es im Bericht. Da aber nur ein beschränkter Kreis an direkt Betroffenen  vorliegt, wird die Planänderung mit dem Bezirksratsbeschluss aber einzig  dem fakultativen Referendum unterstellt.  Einsprachen sind innert der Auflagefrist  bis spätestens 3. Dezember an den Bezirksrat Gonten zu richten.

Das Gontenmoos soll aufgewertet, die Naturschutzzone vergrössert werden. (Bild: AV Archiv)

Wohl doch eher vors Volk

(rr) Bezirkshauptmann Ruedi Eberle  ist über den Auftrag der Standeskommission  nicht eben glücklich. Nicht, weil auch die Sportzone betroffen  ist, wie er auf Anfrage der Redaktion erklärte. Es handle sich dabei um eine vernachlässigbar kleine Fläche, die überdies schon bisher extensiv bewirtschaftet wurde;  sie sei wohl eher der Vollständigkeit  halber im Bericht erwähnt. Gravierender sind aus seiner Sicht die Auflagen, die den Bewirtschaftern  aus der neuen Zuteilung erwachsen.  Es handle sich dabei um obrigkeitliche Eingriffe ins Grundeigentum  – einen Vorgang also, der immer mit Vorsicht zu geniessen sei. Die Landwirte hätten Einschränkungen  bezüglich Düngeraustrag und Schnittzeitpunkt hinzunehmen; die Entschädigungen seien indes marginal  und würden als Trostpflaster wahrgenommen. Zwar besage der Bericht des Planungsbüros  Strittmatter und Partner, dass ein abschliessender Entscheid des Bezirksrates Gonten einzig dem fakultativen Referendum zu unterstellen  sei. Sein Gremium behalte sich aber vor, den Teilzonenplan von sich aus vor die Bezirksgemeinde zu bringen, falls mehrere schwer wiegende  Einsprachen formuliert werden  sollten.

Quelle: Appenzeller Volksfreund



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