Erweiterung der Naturschutzzone im Gontenmoos öffentlich aufgelegt
Seit Anfang dieser Woche liegen die Planunterlagen zum «Teilzonenplan Gontenmoos» im Bezirksbüro Gonten öffentlich auf. Gegenstand ist die geplante Ausweitung der Naturschutzzone um rund 3,4 Hektaren und der Pufferzone mit Düngeverbot um 2,1 Hektaren. Notwendig wurde das Projekt infolge eines Vorbehaltes, den die Standeskommission bei der Genehmigung des Zonenplans am 18. Oktober 2011 anmeldete. Der Bezirksrat wurde angehalten, Möglichkeiten zur Schliessung von Lücken im Biotopverbund zu prüfen. Inzwischen wurden neun Parzellen von Fachleuten als schutzwürdig erkannt. Gemäss Hauptmann Ruedi Eberle erwägt der Bezirksrat, den Teilzonenplan der Bezirksgemeinde freiwillig zur Abstimmung zu unterbreiten.
Rolf Rechsteiner
Seit Anfang dieser Woche liegen im Bezirksbüro Gonten die Planunterlagen zum «Teilzonenplan Gontenmoos» öffentlich auf. Er hat eine Arrondierung des Naturschutzgebietes zum Ziel – ein heikles Unterfangen angesichts der Besitzverhältnisse.
Die Anpassung geschieht in Nachachtung eines Vorbehaltes, den die Standeskommission bei der Genehmigung des Zonenplans am 18. Oktober 2011 angemeldet hat. Sie ordnete damals eine Überprüfung der Gesamtsituation zur Schliessung von Lücken im Biotopverbund an. Die Parzellen im Gontenmoos sind klein, gehören verschiedenen Besitzern, sind teilweise verpachtet und werden unterschiedlich intensiv genutzt. Der Bezirksrat hat die geforderte Überprüfung durch die Firma «Arnal, Büro für Natur und Landschaft AG», vornehmen lassen. Untersucht wurden die einzelnen Flächen auf ihr Potenzial hin. Als schutzwürdig erkannt wurden namentlich jene Flächen, die «sichtbar extensiv genutzt werden und den Klein- und Grossseggenrieden, Pfeifengraswiesen oder Übergangsformen zu diesen Lebensraumtypen zugeordnet werden können oder sonstigen Magerwiesencharakter aufweisen», wie dem Planungsbericht zu entnehmen ist.
Verbindliche Zuweisung
Von 25 untersuchten Parzellen konnten neun als prädestinierte Naturschutzflächen eruiert werden; zwei weitere sind als teilweise schutzwürdig zu erachten. Die übrigen Parzellen weisen derzeit eine intensive Nutzung auf, weshalb ihnen in der Beurteilung kein Potenzial zugemessen wird. Im Rahmen des Teilzonenplans sollen nun die schutzwürdig befundenen Flächen den Naturschutzzonen zugewiesen werden. Ebenfalls berücksichtigt werden zwei Parzellen, für die ein gültiger Vertrag mit Bewirtschaftungsvorschriften zur Ausmagerung derselben rechtsgültig abgeschlossen werden konnte. Betroffen sind gemäss rechtskräftigem Zonenplan auch bestehende Naturschutz-Pufferzonen sowie ein Teil der Sportzone. Unter dem Strich wächst die Naturschutz-Kernzone um 3,4 Hektaren, die Pufferzone um 2,1 Hektaren. Die Arnal hält in ihrem Bericht fest, dass grundsätzlich eine Arrondierung sämtlicher begutachteter Flächen zur Kulturlandschaft Gontenmoos sinnvoll und wünschenswert wäre. Analog hat auch die kantonale Fachstelle vorgeschlagen, zusätzliche Pufferzonen (mit Düngeverbot) auszuscheiden. Das wird im Bericht wie folgt erläutert: «Es wird angestrebt, diese Lücken in den nächsten Jahren zu schliessen, um wieder über ein durchgehendes, naturnahes Moorgebiet zu verfügen. »
Verfahrensschritte
Für die Festlegungen im Teilzonenplan ist grundsätzlich das Verfahren gemäss Art. 45 ff. BauG anzuwenden, das die Vorprüfung, die öffentliche Auflage, die Verabschiedung durch den Bezirksrat nach Erledigung aller Einsprachen und schliesslich die Genehmigung durch die Standeskommission vorschreibt. Das vereinfachte Verfahren gemäss Art. 48 Abs. 1 BauG komme im vorliegenden Fall nicht in Frage, weil «die Voraussetzungen der Geringfügigkeit nicht gegeben» sind, heisst es im Bericht. Da aber nur ein beschränkter Kreis an direkt Betroffenen vorliegt, wird die Planänderung mit dem Bezirksratsbeschluss aber einzig dem fakultativen Referendum unterstellt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist bis spätestens 3. Dezember an den Bezirksrat Gonten zu richten.
Das Gontenmoos soll aufgewertet, die Naturschutzzone vergrössert werden. (Bild: AV Archiv)
(rr) Bezirkshauptmann Ruedi Eberle ist über den Auftrag der Standeskommission nicht eben glücklich. Nicht, weil auch die Sportzone betroffen ist, wie er auf Anfrage der Redaktion erklärte. Es handle sich dabei um eine vernachlässigbar kleine Fläche, die überdies schon bisher extensiv bewirtschaftet wurde; sie sei wohl eher der Vollständigkeit halber im Bericht erwähnt. Gravierender sind aus seiner Sicht die Auflagen, die den Bewirtschaftern aus der neuen Zuteilung erwachsen. Es handle sich dabei um obrigkeitliche Eingriffe ins Grundeigentum – einen Vorgang also, der immer mit Vorsicht zu geniessen sei. Die Landwirte hätten Einschränkungen bezüglich Düngeraustrag und Schnittzeitpunkt hinzunehmen; die Entschädigungen seien indes marginal und würden als Trostpflaster wahrgenommen. Zwar besage der Bericht des Planungsbüros Strittmatter und Partner, dass ein abschliessender Entscheid des Bezirksrates Gonten einzig dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei. Sein Gremium behalte sich aber vor, den Teilzonenplan von sich aus vor die Bezirksgemeinde zu bringen, falls mehrere schwer wiegende Einsprachen formuliert werden sollten.
Quelle: Appenzeller Volksfreund